Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz (IseF)


Diese zertifizierte, kompetenzorientierte Weiterbildung qualifiziert Insoweit erfahrene Fachkräfte gemäß §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG.

‚Insoweit erfahrene Fachkraft‘ (IseF) ist die gesetzlich festgelegte Bezeichnung für die hinzuzuziehende Fachkraft zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung. Die IseF zeichnet sich durch eine kinderschutzspezifische Zusatzausbildung aus. Die IseF bringt ihr Fachwissen und ihre Erfahrung im Bereich Kinderschutz ein, um andere Fachkräfte bei der Einschätzung von Gefährdungssituationen zu unterstützen. Liegen Anhaltspunkte vor, die darauf hinweisen, dass das Kindeswohl gefährdet sein könnte, ist die IseF als besonders dafür ausgebildete Fachkraft hinzuzuziehen. Sie stellt die Fachlichkeit des Prozesses sicher und begleitet ratsuchende Fachkräfte bei der Abwägung maßgeblicher Belastungen und Ressourcen für das Kindeswohl. Die IseF hat ausschließlich eine beratende Funktion, sie kann keine Anweisungen geben oder Entscheidungen treffen. Die Verantwortung für die Fallentscheidung und die Umsetzung der Maßnahmen liegt bei der jeweiligen Fachkraft, die die IseF berät.

Die Hinzuziehung einer IseF dient:

• der Handlungssicherheit von Fachkräften im Umgang mit Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung

• der Klarheit im Umgang mit gewichtigen Anhaltspunkten der Kindeswohlgefährdung, der Gefährdungseinschätzung und der weiteren Verfahrensweise an gültigen rechtlichen Grundlagen und fachlichen Standards

Ziel der Qualifizierung:

Die Weiterbildung zielt darauf ab, die Teilnehmenden auf die beratende Funktion einer ‚insoweit erfahrenen Fachkraft‘ (IseF) gemäß §§8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG vorzubereiten.

Die IseF verfügt über psychologisch-pädagogische Kenntnisse und familienrechtliche Kenntnisse, Kenntnisse im Sozialrecht und Strafrecht. Hierzu werden rechtliche, fachliche und methodische Grundlagen praxisnah erworben, Fachwissen vertieft und durch den Austausch von Praxiserfahrungen der Teilnehmenden ergänzt, um damit die notwendigen Kompetenzen für ein qualifiziertes und strukturiertes Vorgehen in der Prozessbegleitung von Kinderschutzfällen zu schärfen. Der größte Vorteil in der Qualifizierung liegt im Erwerb der eigenen Handlungssicherheit.

Zielgruppe:

Die Qualifizierung richtet sich an Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe, die mit der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung und dem Schutz gefährdeter Kinder und Jugendlicher befasst sind, wie z.B. Fachkräfte in Jugendämtern, öffentlichen und freien Trägern, Beratungsstellen oder der Erziehungs- und Eingliederungshilfe. Die Fachkräfte sollten über mehrjährige Berufserfahrung im Kinderschutz verfügen.

Umfang:

Die Qualifizierung ist in 8 Module gegliedert und umfasst 17 präsenzpflichtige Seminartage inkl. Abschlussprüfung. Hinzu kommen Selbstlerneinheiten und Intervisionsgruppen.

Arbeitsweise:

Die Lehr-Lernprozesse werden handlungsorientiert, abwechslungsreich und praxisbezogen gestaltet, wobei Reflexionsprozessen eine besondere Bedeutung zukommt. Lernen wird dabei als Selbstaneignungsprozess verstanden, der durch eine anregende Lernumgebung, geeignete Lernmaterialien und kollegialen Austausch angeregt wird.

Während der Qualifizierung erproben die Teilnehmenden ihre neuen Kompetenzen in der Praxis und führen Beratungen in der Rolle als IseF durch.

Unterstützend wird ein Lerntagebuch geführt und der kollegiale Austausch durch die Arbeit in Intervisionsgruppen gefördert. Die Intervisionsgruppen werden von den Kleingruppen selbstorganisiert.

Abschluss:

Am Ende der Qualifizierung führen die Teilnehmenden in ihrem beruflichen Umfeld eine Beratung in der Rolle als IseF durch. Diese Beratung wird fachgerecht dokumentiert, theoretisch eingeordnet, reflektiert und dient so als Abschlussarbeit.

Im Abschlusskolloquium werden diese aufgearbeiteten Fälle reflektiert und der eigene Entwicklungszuwachs in der Lerngruppe präsentiert.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das Zertifikat „Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz“.


Die Modulübersicht findest du unter "Termine & Infos" > "Mehr Details".


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Modulübersicht:




Modul 1: Biografie, Beziehung und Haltung

mit Silke Klug und Annika May

• Ziele, Inhalte und Organisatorisches

• Beziehungsgestaltung und Biografiearbeit

• Professionelle Haltung, Inklusiver Ansatz als Haltung

• Risiko und Schutzfaktoren (Kinder, Eltern, Einrichtungen)

• Bedürfnisorientierte und partizipative Pädagogik

• Entwicklungspsychologische Aspekte

• Lerntagebuch

• Frühe Hilfen

• Grundprinzipien (Kooperation, Beteiligung, Transparenz, Diskriminierungssensibilität)

• Kulturelle Vielfalt und Sensibilität

• Sozialraumanalyse und seine Nutzung

• Netzwerkkarten, Kooperationspartner gewinnen, Netzwerke gestalten

• Hilfeangebote, Bedeutsamkeit von „Frühen Hilfen“ und niedrigschwelligen Angeboten




Modul 2: Rechte, Rollen und Ressourcen

mit Jörg Maywald

• Kinderrechte, UN-Kinderrechtskonvention

• Inklusion und Partizipation

• Ausgestaltung der Rolle als insoweit erfahrene Fachkraft

• Einsatz der IseF

• Handlungssicherheit im Erkennen und Umgang mit KWG

• Datenschutz




Modul 3: Familien mit besonderen Herausforderungen

mit Gabriele Koch

• Psychisch auffällige bzw. kranke Eltern

• Suchtabhängige Eltern und ihre Kinder

• Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen

• Scheidungskinder/ Scheidungseltern




Modul 4: Unterstützung der fallzuständigen Fachkraft

mit Elke Nowotny

• Struktur des Fachberatungsprozesses

• Gesprächsführung bei Kindeswohlgefährdung

• Fragetechniken und Methoden der Fachberatung

• Fachberatungsprozess der IseF mit Blick auf "Partizipation von Kindern,

• Jugendlichen und Eltern"

• Einbeziehung von Eltern und Kindern in den Hilfeprozess

• Zugangshindernisse und Umgang mit Abwehr von Familien

• Dynamik der Fachkräfte - Eltern - Beziehung und mögliche Verstrickungen

• Dokumentation




Modul 5: Juristische Grundlagen

mit Christian Tschöpe

• Verfassungsrechtliche Grundlagen des Kinderschutzes,

• Kindschaftsrecht des SGB VIII und BGB, speziell Kinderschutz § 8a SGB VIII, § 42 SGB VIII, §§ 1666, 1666a BGB

• Beteiligte im Kinderschutz: Erörterung der Rollen, Verfahrensrecht FamFG,

• Ablauf des gerichtlichen Kinderschutzverfahren

• Datenschutzfragen

• Erläuterung an Fallbeispielen

Empfohlene Gesetzessammlung SGB VIII: Jugendrecht JugR, Beck-Texte im dtv, neuste Auflage




Modul 6: Kinderschutz, Grenzen und Risiken

mit Jörg Maywald

• Institutioneller Kinderschutz

• Fehlverhalten von Fachkräften

• Formen der Kindeswohlgefährdung

• Institutionelle Schutzkonzepte

• Erforderliche Verfahrensschritte

• Reflexion von häufigen Fehlerquellen im Kinderschutz




Modul 7: Reflexion, Zurückblicken und Vorausschauen

mit Gabriele Koch

• Reflexion

• Bilanzierung des Lernprozesses

• Fallbezogene Praxisreflexion

• Reflexion meiner Rolle als IseF

• Vorbereitung Abschlussarbeit & Abschlusskolloquium




Modul 8: Abschluss

mit Silke Klug und Annika May

• Abschlusspräsentation der eigenen Arbeit und Reflexion

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  • Herr Christian Tschöpe

  • Frau Elke Nowotny

  • Frau Gabriele Koch

  • Frau Annika May

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Kinderschutzbeauftragte*r


Qualifizierung zur Fachkraft für Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhilfe

Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und deshalb haben wir als pädagogische Fachkräfte die Pflicht, alles Notwendige dafür zu tun, dass Kinder frei von Gewalt groß werden. Kindertageseinrichtungen sind am besten geeignet, kindeswohlgefährdende Situationen frühzeitig zu erkennen und auf der Grundlage einer guten Zusammenarbeit im Team und mit den Eltern Veränderungen zum Wohle der Kinder in den eigenen Reihen und bei den Eltern zu erwirken.

Wir müssen nicht alles können, aber wir müssen wissen, wo wir Hilfe bekommen und dafür ist es gut, eine*n Ansprechpartner*in in der eigenen Einrichtung auszubilden.

Ziel der Qualifizierung:

Ziel der Qualifizierung ist es, den Fachkräften vielfältige Methoden und Fachkenntnisse an die Hand zu geben, sowie mehr Sicherheit zu Kinderschutzfragen zu erlangen. Sie sollen die Fähigkeit erwerben, ihre Kolleg*innen bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdungen zu unterstützen und einen besonders geschulten Blick auf den präventiven Umgang im Kita- und Hortalltag zu erlangen.

Zielgruppe:

Die Qualifizierung richtet sich an pädagogische Fachkräfte, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Kita und Hort) arbeiten und ihre Expertise im Bereich Kinderschutz erweitern und vertiefen wollen.

Arbeitsweise:

Die Lehr-Lernprozesse werden handlungsorientiert, abwechslungsreich und praxisbezogen gestaltet, wobei Reflexionsprozessen eine besondere Bedeutung zukommt. Lernen wird dabei als Selbstaneignungsprozess verstanden, der durch eine anregende Lernumgebung, geeignete Lernmaterialien und kollegialen Austausch angeregt wird.

In jedem Modul bekommen die Teilnehmer*innen Reflexions- und Praxisaufgaben, welche die eigene Weiterentwicklung und die des Teams befördern. Die Praxisaufgaben sind so konzipiert, dass eine Integration der Fortbildungsinhalte in den pädagogischen Alltag sowie eine Einbeziehung der Teams unterstützt wird. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Teilnehmer*innen eine Multiplikatoren-Funktion innerhalb ihrer Einrichtung einnehmen können. Es ist empfehlenswert, dass die Zusammenarbeit von der Kitaleitung im Tandem getragen wird. Die Leitung der Kita ist herzlich eingeladen, die Auftaktveranstaltung und die Verabschiedung zu begleiten.

Umfang:

Die Qualifizierung ist in 6 Module á 2 Seminartage gegliedert und umfasst insgesamt 96 präsenzpflichtige Unterrichtseinheiten inkl. Abschlusskolloquium.

Abschluss:

Zwischen den fünf zweitägigen Modulen bearbeiten die Teilnehmer*innen der Qualifizierung gezielt Reflexions- und Praxisaufgaben, die am Ende der Qualifizierung in einem Praxisbericht (8 Seiten) zusammengefasst werden. Am Abschlusstag reflektieren die Teilnehmer*innen das in der Qualifizierung Gelernte in der Lerngruppe und erhalten nach erfolgreichem Abschluss das Zertifikat „Kinderschutzbeauftragte*r“.


Die Modulübersicht findest du unter "Termine & Infos" > "Mehr Details".


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Modulübersicht:



Modul 1: Vorbeugen

mit Silke Klug

• Emotionsbewusste Pädagogik, Kindeswohl

• Sozialräume und Netzwerkarbeit

• kindgerechtes Beschwerdemanagement

• Kinderschutzkonzeption

• Verhaltensampel (grün, gelb)



Modul 2: Erkennen

mit Jörg Maywald

• Formen und Ursachen von Kindeswohlgefährdung

• Gefährdungen wahrnehmen und richtig interpretieren

• Institutioneller Kinderschutz

• Verhaltensampel (rot)



Modul 3: Begleiten

mit Elke Nowotny

• Gesprächsführung

• Einblicke in Fragetechniken

• Methoden der Fallarbeit

• Erarbeitung von Ressourcen



Modul 4: Einordnen

mit Jörg Maywald und Elke Nowotny

• Geschichtlicher und rechtlicher Kontext, Bundeskinderschutzgesetz, Kinderrechte, UN- Kinderrechtskonvention

• Haltung, Rolle und Auftrag der Kinderschutzbeauftragten, Auftrag der insoweit erfahrenen Fachkraft



Modul 5: Reflektieren

mit Gabriele Koch

• Reflexion der gewonnenen Erfahrungen

• Schlussfolgerungen für die Kitapraxis

• Fallarbeit



Modul 6: Abschluss

mit Silke Klug und Annika May

Im Abschlussmodul reflektieren die Teilnehmenden das in der Qualifizierung Gelernte in der Lerngruppe und erhalten nach erfolgreichem Abschluss das Zertifikat „Kinderschutzbeauftragte*r“.

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